Betriebsordnung

BETRIEBSORDNUNG DSB OBSERVATORIUM

Fassung vom Mai 2024

Allgemeine Bestimmungen

Zweck und Geltungsbereich

Diese Betriebsordnung regelt den Betrieb und die Nutzung des DSB Observatoriums als Teil der Deutschen Schule Bratislava. Die Sternwarte dient der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Astronomie. Sie gilt für alle Besuchenden, Mitglieder, Mitarbeitenden und externen Gruppen.

Das DSB Observatorium wird vorrangig für schulische Zwecke der Deutschen Schule Bratislava genutzt. Es steht den Lehrkräften insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern – wie Physik, Astronomie und Geografie – zur Verfügung, um den Unterricht durch praktische Beobachtungen und anschauliche Erfahrungen zu bereichern. Auch Schülerinnen und Schüler können das Observatorium im Rahmen schulischer Projekte und Aktivitäten nutzen. Im Kontext von Schulübernachtungen ist ein Besuch der Sternwarte möglich; unter der Leitung eines externen Lektors wird dabei eine altersgerechte, kommentierte Himmelsführung angeboten.

Gemäß der Satzung des Vereins Združenie rodičov spoločnej nemecko-slovenskej školy v Bratislave wird das Observatorium außerdem für die interessierte Öffentlichkeit betrieben. Ziel ist es, durch Vorträge, Himmelsführungen und Fernrohrbeobachtungen das Interesse an der Astronomie zu wecken und zur Auseinandersetzung mit diesem Wissensgebiet anzuregen.

Darüber hinaus steht die Sternwarte auch der fachlichen Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie kann von externen Fachpersonen oder Einrichtungen für wissenschaftsbezogene Veranstaltungen, Projekte und Kooperationen genutzt werden, sofern dies mit dem Schulbetrieb vereinbar ist.

 

Öffnungszeiten und Zutritt

Öffentlicher Betrieb:

Die Führungen für die Öffentlichkeit und die Sonderführungen für Schulklassen (Exkursionen) und Gruppen werden vom Koordinator (Mitarbeiter der DSB) organisiert und von geschultem Personal (= externe Lektoren) durchgeführt.

Auf der Webseite Termine sind die Termine der verschiedenen wöchentlichen Führungen veröffentlicht.

Auf der Homepage DSB Observatorium werden weitere Führungstermine anlässlich besonderer astronomischer Ereignisse angekündigt.

Schulexkursionen finden während der Unterrichtszeit statt, in der Regel am Vormittag. Nach Absprache mit dem Koordinator ist auch ein Besuch in den Nachmittags- bzw. Abendstunden möglich.

Öffentliche Beobachtungen finden in der Regel unter der Woche in den Abendstunden statt.

Termine für individuelle Beobachtungen werden je nach Bedarf und Absprache mit dem Klienten ausgemacht, können auch am Wochenende und tagsüber (Sonnenbeobachtung) stattfinden.

Das Führungsteam organisiert einmalige bzw. besondere Veranstaltungen wie z.B. den Astronomietag, Tag/Nacht der offenen Tür, die ebenfalls auf der Veranstaltungswebseite angekündigt werden. Darüber hinaus werden während des Schuljahres zweimal Führungen für Mitarbeiter der DSB organisiert.

Das Führungsteam (Koordinator und Lektoren) organisiert alle Führungen selbstständig und bei Bedarf nach Absprache mit dem Beauftragten des Vorstands (BdV).

Die externen Lektoren erhalten zu diesem Zweck eine Chipkarte, die ihnen den Eintritt ins Gebäude ermöglicht und werden berechtigt, dieses auch außerhalb der regulären Betriebszeiten der Schule zu öffnen (Alarmanlage bedienen).

Des Weiteren erhält das Führungsteam Eintrittsgenehmigungen vom Vorstand und hat Zugriff zu allen nötigen Schlüsseln, die zur Inbetriebnahme der Kuppel sowie der dazugehörigen Räumlichkeiten notwendig sind.

 

Vereinsinterne Nutzung:

Veranstaltungen bzw. die Nutzung für interne Zwecke werden – bei Bedarf in Abstimmung mit dem BdV – vom Koordinator (einem Mitarbeitenden der DSB) organisiert und von geschultem Personal (externe Lektorinnen und Lektoren) durchgeführt. Ausgenommen sind Lehrkräfte, die zuvor eine Schulung absolviert haben und die Technik eigenständig bedienen können.

  • Lehrkräfte der DSB können die Sternwarte zu pädagogisch-astronomischen Zwecken – Fernrohrbeobachtungen bzw. Astrofotografie – während der Unterrichtszeit nutzen, solange dies mit dem Koordinator des DSB Observatoriums vereinbart wurde.
  • Lehrkräfte der DSB können im Rahmen der organisierten Klassenübernachtungen an der Schule einen von einem Fachlektor geleiteten Besuch der Sternwarte buchen, sofern bereits geplante Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden.
  • Darüber hinaus werden im Rahmen der Mitarbeiter Benefits zweimal pro Schuljahr kostenlose Abendbeobachtungen für DSB Mitarbeiter angeboten. Die Organisation erfolgt durch den DSB Koordinator in Absprache mit BdV.
  • Das Observatorium wird auch bei Veranstaltungen für Mitarbeiter bzw. die DSB Kommunität intern genutzt und je nach Interesse in das Programm eingebunden.

 

Gesundheitsschutz

Der Aufenthalt in der Sternwarte erfolgt unter Beachtung der geltenden Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Alle Nutzerinnen und Nutzer – einschließlich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, externe Besucher sowie Lektoren – sind verpflichtet, die entsprechenden Sicherheits- und Hygieneregeln einzuhalten. Diese beinhalten insbesondere:

  • die Einhaltung aktueller hygienischer Maßnahmen (z. B. Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette),
  • das Beachten von Lüftungsvorgaben in geschlossenen Räumen,
  • das Vermeiden der Teilnahme bei Krankheitssymptomen,
  • die Umsetzung etwaiger pandemiebedingter Vorgaben gemäß den Anweisungen der Schulleitung oder zuständiger Behörden.

Die Nutzung des Observatoriums darf nur unter Aufsicht erfolgen. Verantwortliche Personen (Lehrkräfte, externe Lektoren, Betreuungspersonal) haben darauf zu achten, dass insbesondere Kinder und Jugendliche keine gesundheitsgefährdenden Handlungen vornehmen (z. B. ungesicherter Aufenthalt auf Plattformen, unsachgemäße Bedienung technischer Geräte).

Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten der Sternwarte aufhalten oder diese allein betreten.

Das Observatorium wird regelmäßig gereinigt und gewartet. Technische Geräte wie Teleskope oder Laptops sind nach Möglichkeit durch die betreuenden Personen vor und nach der Nutzung zu desinfizieren, insbesondere bei Gruppenwechseln.

Bei Sonderveranstaltungen oder erhöhter Personenzahl behält sich die Schulleitung vor, ergänzende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz festzulegen.

 

Unfallverhütung

Die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Sternwarte hat höchste Priorität. Zur Vermeidung von Unfällen sind alle Personen verpflichtet, sich umsichtig und verantwortungsbewusst zu verhalten und die vorgegebenen Sicherheitsregeln einzuhalten.

Insbesondere gelten folgende Grundsätze:

  • Die Nutzung der Sternwarte erfolgt ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen Person (Lehrkraft, externer Lektor oder geschulte Aufsichtsperson).
  • Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten oder auf den Außenflächen der Sternwarte aufhalten.
  • Das Besteigen von Plattformen oder das Bedienen von technischen Geräten (z. B. Teleskopen, Steuerpulten, elektrischen Vorrichtungen) ist nur nach ausdrücklicher Anweisung und unter Aufsicht erlaubt.
  • Wege, Treppen und Fluchtwege sind stets freizuhalten und dürfen nicht blockiert werden.
  • Bei Dunkelheit sind geeignete Beleuchtungsmittel (z. B. Taschenlampen mit Rotlicht) zu verwenden, um Stolperfallen zu vermeiden, ohne die Beobachtungsbedingungen zu stören.
  • Es ist untersagt, in der Sternwarte zu rennen, zu klettern oder sich auf technische Einrichtungen zu setzen oder zu lehnen.
  • In folgenden Fällen ist unverzüglich die Aufsichtsperson oder die Schulleitung unter den Telefonnummern 02/204 228 10 oder 02/204 228 18 zu informieren:
    • Jede Art von Beschädigung oder Störung an den Geräten
    • Ein Unfall oder eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Besuchers

Anschließend ist die verantwortliche Person verpflichtet, gemäß den Anweisungen der DSB vorzugehen; die weitere Kommunikation erfolgt per E-Mail an: rezeption@deutscheschule.sk.

  • Im Falle eines Notfalls oder einer Havarie ist die verantwortliche Person (Lektor bzw. Koordinator) verpflichtet, die Situation umgehend der Schulleitung der DSB zu melden. Ansprechpartnerin ist Frau Antorínová: Tel.: 0949 009 789 oder 02/204 228 18. Anschließend ist gemäß den Anweisungen der DSB weiter vorzugehen; die weitere E-Mail-Kommunikation erfolgt an: antorinova@deutscheschule.sk.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen dient dem Schutz aller Beteiligten und ist Voraussetzung für eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung der Sternwarte.

 

Ordnung und Verhalten im Betrieb / Sanktionen

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Sternwarte – insbesondere Schülerinnen und Schüler – sind verpflichtet, sich während des Aufenthalts respektvoll, umsichtig und regelkonform zu verhalten. Die Einhaltung der Hausordnung der Deutschen Schule Bratislava sowie der speziellen Regelungen für das DSB Observatorium ist verbindlich.

Insbesondere gilt:

  • Den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Die Ausstattung der Sternwarte – insbesondere empfindliche technische Geräte wie Teleskope, Montierungen oder Steuerungen – ist mit größter Sorgfalt zu behandeln.
  • Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken in den Betriebsräumen ist untersagt, es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt.
  • Das eigenmächtige Verlassen der beaufsichtigten Gruppe oder das Betreten nicht freigegebener Bereiche ist untersagt.
  • Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Im Außenbereich der Sternwarte ist auf absolute Ruhe zu achten, um die umliegende Nachbarschaft nicht zu stören. Lärmvermeidung ist ein verbindlicher Bestandteil der Nutzungsordnung.
  • Störungen des Betriebsablaufs, mutwillige Beschädigungen, grob fahrlässiges Verhalten oder Verstöße gegen Sicherheitsvorgaben können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

 Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Betriebsordnung oder sicherheitsrelevante Regeln kann die betroffene Person – nach vorheriger Ermahnung – vom weiteren Aufenthalt in der Sternwarte ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgt eine Meldung an die Schulleitung; schulische Ordnungsmaßnahmen bleiben vorbehalten.

Bei mutwilliger Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit behalten sich der Schulträger bzw. der Schulverein Ersatzforderungen gegenüber der verursachenden Person bzw. deren Erziehungsberechtigten vor.

 

Schlussbestimmungen

Diese Betriebsordnung tritt am 25.04.2024 in Kraft.

Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vorstands / der Leitung.

Verstöße gegen diese Ordnung können zum Ausschluss vom Betrieb führen.